Wildcampen ist in Portugal verboten, Schlafen im geparkten Wohnmobil nicht: Artikel 50-A des Código da Estrada, der portugiesischen Straßenverkehrsordnung, erlaubt die pernoita bis zu 48 Stunden in derselben Gemeinde, außerhalb von Schutzgebieten und Küstenzonen, solange aus dem geparkten Fahrzeug kein Lager wird. Diese Fassung stammt aus der Lei n.º 66/2021 vom 24. August 2021 und ersetzte eine deutlich strengere Regel, die seit Januar desselben Jahres galt. Geprüft am Gesetzestext im Diário da República am 23. August 2026.

Was der Artikel sagt

Artikel 50-A enthält zwei Regeln. Erstens: Übernachtung und aparcamento von Wohnmobilen und ähnlichen Fahrzeugen sind verboten in Natura-2000-Gebieten, in áreas protegidas (Schutzgebieten) und in den Zonen der Planos de Ordenamento da Orla Costeira, der Küstenpläne, außer an ausdrücklich dafür zugelassenen Orten. Zweitens: Im übrigen Land, und solange die Gemeinde (município) keine eigene Verordnung dazu hat, ist die pernoita eines vom IMT (der Verkehrsbehörde) zugelassenen Wohnmobils für höchstens 48 Stunden in derselben Gemeinde erlaubt. Für ausdrücklich zugelassene Orte setzt der Artikel keine Grenze.

Die Definitionen tragen das Ganze. Pernoita ist das Verweilen eines Wohnmobils mit Insassen zwischen 22:00 und 7:00 Uhr. Aparcamento ist Parken, das mehr Fläche belegt als der Umriss des Fahrzeugs. Artikel 48 desselben Gesetzes, 2021 ebenfalls neu gefasst, fügt drei Verbote hinzu: kein campismo und nichts, was dazugehört, auf öffentlichen Straßen und Flächen, kein Ablassen von organischen Abfällen oder Wasser außerhalb der dafür vorgesehenen Entsorgungssysteme, und keine Belegung öffentlicher Fläche über den Fahrzeugumriss hinaus.

Was das am Straßenrand heißt

Parken und schlafen, mehr nicht. Keine Markise, keine Stühle, keine Wäscheleine, denn jedes davon belegt Fläche außerhalb des Umrisses, und das meiste davon ist campismo. Die Kassette nur an einer Entsorgungsstation leeren. Nach zwei Nächten in die nächste Gemeinde weiterfahren, und vorher prüfen, ob die aktuelle eine eigene Verordnung hat, denn eine kommunale Regel verdrängt die 48-Stunden-Vorgabe. Es ist die Trennung zwischen Schlafen und Campen, die im Rest Europas gilt, hier ins Gesetz geschrieben.

Das Schild vor Ort und die aktuelle Regel der câmara municipal, des Rathauses, stehen über dieser Seite. Ein Wohnmobil-Piktogramm mit Zeitangabe ist an dieser Stelle das Gesetz: Die Lei n.º 66/2021 hat genau dieses Schild (C15a und H14e) in die Verkehrszeichenverordnung aufgenommen.

Die Bußgelder

Artikel 50-A sieht eine coima von 60 bis 300 Euro für Verstöße gegen die 48-Stunden-Regel vor, und 120 bis 600 Euro, wenn Übernachtung oder aparcamento in einem Natura-2000-Gebiet, einem Schutzgebiet oder einer Küstenplanzone stattfinden. Nach Artikel 48 kosten Campen auf der Straße, Abwasser ablassen oder Fläche über den Umriss hinaus belegen 30 bis 150 Euro, und das bloße Parken eines Wohnmobils in einem Natura-2000-Gebiet, einer área de paisagem protegida (Landschaftsschutzgebiet) oder einer Küstenplanzone außerhalb eines zugelassenen Parkplatzes 60 bis 300 Euro. Wer bei der Feststellung sofort zahlt, zahlt den Mindestsatz. Wie sich die Strafen in Europa vergleichen, steht auf den Regelseiten.

Warum die Änderung von 2021 zählt

Das Decreto-Lei n.º 102-B/2020, veröffentlicht am 9. Dezember 2020 und 30 Tage später in Kraft, führte Artikel 50-A zuerst als Pauschalverbot ein: Übernachtung und aparcamento überall verboten außer an ausdrücklich zugelassenen Orten, Nachtbeginn um 21:00 Uhr. Die Lei n.º 66/2021 beschränkte das Verbot auf Schutz- und Küstengebiete, schuf die 48-Stunden-Erlaubnis, verlegte den Nachtbeginn auf 22:00 Uhr und behielt die Bußgeldrahmen. Viele Ratgeber im Netz beschreiben noch die erste Fassung. Geprüft an beiden Texten am 23. August 2026.

Schutzgebiete und die Costa Vicentina

Der Parque Natural do Sudoeste Alentejano e Costa Vicentina ist Schutzgebiet, also gilt Artikel 50-A im ganzen Park. Das ICNF, die Naturschutzbehörde, ergänzt in seiner Leitlinie von 2021, dass der Managementplan des Parks (Resolução do Conselho de Ministros n.º 11-B/2011, Artikel 8) campismo und caravanismo außerhalb der dafür bestimmten Orte verbietet. Dieselbe Leitlinie nennt die Bedingungen für neue Wohnmobil-Serviceflächen im Park: keine innerhalb von 500 Metern der Hochwasserlinie, keine in den strengsten Schutzzonen, kein Campen darin.

Die legale Alternative: die ASA

Eine Área de Serviço para Autocaravanas ist der ausgewiesene Ort, auf den das Gesetz immer wieder verweist. Das ICNF beschreibt sie als ausgeschilderte Fläche mit Ver- und Entsorgung für Abwasser, Chemietoilette, Trinkwasser und Müll, mit Übernachtungen von höchstens 72 Stunden und ohne Campen. Campingplätze (parques de campismo) sind die andere Option. In beiden Fällen gelten die ausgehängten Regeln des Betreibers.

Wer über die Grenze kommt: Die Spanien-Seite deckt das Nachbarland ab, der Ratgeber zum Übernachten im Fahrzeug sagt, wie du dich nach dem Parken verhältst, und alle von uns geprüften Rechtsrahmen stehen auf den Regelseiten.

Sources

  1. Lei n.º 66/2021, de 24 de agosto, Diário da República 1.ª série n.º 164
  2. Decreto-Lei n.º 102-B/2020, de 9 de dezembro, Diário da República 1.ª série n.º 238
  3. Normas Orientadoras para a instalação de Áreas de Serviço de Autocaravanas (ASA), ICNF

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