In Belgien darfst du nur dort im Freien schlafen, wo eine benannte Stelle eine Fläche dafür ausgewiesen hat. Alles andere im Wald ist verboten, und die Wallonie nennt dazu eine Zahl. Und weil das gleich oben stehen soll: Auf keinen dieser Plätze kommst du mit dem Wohnmobil, dazu unten mehr.

Die wallonische Regel steht in zwei Artikeln

Das Dekret vom 15. Juli 2008 über den Code forestier sagt es in Artikel 19: Die résidence temporaire, der vorübergehende Aufenthalt, ist außerhalb der dafür bestimmten aires verboten. Artikel 3 liefert die beiden Definitionen, auf die es ankommt. Vorübergehender Aufenthalt heißt weniger als 48 Stunden. Eine aire ist eine ausgeschilderte Zone, unter anderem für den vorübergehenden Aufenthalt, ohne finanzielle Gegenleistung.

Daraus folgt sofort zweierlei. Ein wallonischer Biwakplatz ist per Definition kostenlos, und eine Nacht außerhalb davon wird geahndet. Artikel 102 setzt dafür 25 bis 100 Euro an, Artikel 107 verdoppelt die Strafen, wenn der Verstoß nachts begangen wurde (geprüft am 16. September 2026 auf environnement.wallonie.be).

Die Plätze findest du über die Route, nicht über die Region

Der Erlass der Wallonischen Regierung vom 27. Mai 2009 beschreibt, wie so eine Fläche überhaupt entsteht. Der Antrag auf Ausweisung und Beschilderung, dauerhaft oder befristet, geht an den chef de cantonnement, den zuständigen Forstbezirksleiter des Département de la Nature et des Forêts. Der entscheidet innerhalb von 60 Tagen bei einer dauerhaften und 45 Tagen bei einer befristeten Fläche.

Praktisch heißt das: Es gibt keine einzige wallonische Karte. Jeden Platz veröffentlicht derjenige, der ihn betreibt, also ein Naturpark, eine Commune, ein Wanderwegprojekt. Such also über die Route, die du läufst, nicht über die Region.

Ein Netz, das online buchbar ist: Der Parc naturel des deux Ourthes führt 2 aires de bivouac auf seinem Gebiet, in Gives (Bertogne) und am Golet (Sainte-Ode), und schreibt dazu, sie seien ausschließlich für Wanderer, Mountainbiker und Reiter. Reservierung ist Pflicht. An jedem Platz stehen eine Tafel mit der charte du bivouaqueur, also der Biwakordnung, Holzpfosten, die die Zone begrenzen, und eine Feuerstelle. Lies die Tafel, wenn du ankommst. Sie regelt das Kleingedruckte, und das Schild vor Ort gewinnt gegen jede Website, unsere eingeschlossen.

Flandern: bivakzones, kostenlos, nur mit Reservierung

Die flämische Naturbehörde Agentschap voor Natuur en Bos wird auf ihrer Campingseite deutlich: Einfach so das Zelt in der Natur aufstellen geht nicht. Angeboten werden stattdessen bivakzones, also ausgeschilderte Biwakplätze, in Limburg, Ostflandern, in der Provinz Antwerpen und in Flämisch-Brabant.

Die Regeln sind überall dieselben. Höchstens drei Zelte, zusammen höchstens zehn Personen, das Zelt steht zwischen 18 und 10 Uhr, also genau eine Nacht. Kostenlos, reservieren musst du trotzdem. Und dann kommt der Satz, der für dich am Steuer alles entscheidet: Mit dem Auto kommst du da nicht hin.

Der Nationaal Park Hoge Kempen, ebenfalls in Limburg, macht dasselbe unter dem Namen paalkamperen, Zelten am Pfosten. Vier Plätze: Thorpark, Itter und Solt sind kostenlos, Terhills kostet 15 Euro pro Person und Nacht plus 1,50 Euro Kurtaxe. Zehn Personen und drei Zelte maximal, Zelt innerhalb der markierten Zone oder höchstens 10 m vom Pfosten, Feuer verboten außer im Feuerkorb von Thorpark, wenn er aufgeschlossen ist. Anreise zu Fuß oder mit dem Rad.

Wenn du mit dem Wohnmobil unterwegs bist

Dieses ganze Netz ist nichts für dich. Artikel 22 des Code forestier lässt Kraftfahrzeuge nur auf Straßen, auf dafür ausgeschilderten Wegen und Pfaden und auf dafür ausgewiesenen Flächen zu, und Artikel 3 nimmt den Aufenthalt in einem Wohnwagen oder einem Wohnmobil ausdrücklich aus der Definition des vorübergehenden Aufenthalts heraus. Flandern antwortet in einer Zeile: keine Zufahrt mit dem Auto.

Für eine Nacht im Fahrzeug bleiben dir also ausgewiesene Stellplätze und Campingplätze, und außerhalb des Waldes liegt die Regel bei der Commune. Ruf im Rathaus an, bevor du dich auf einen Parkplatz verlässt, und lies das Schild an der Einfahrt. Wie der Rest Europas dieselbe Frage löst, steht bei uns unter Regeln und in der Rubrik Wildcampen. Der nördliche Nachbar funktioniert fast identisch, gut zu wissen, wenn du beides in einer Reise fährst: Wildcampen in den Niederlanden.

Sources

  1. Dekret vom 15. Juli 2008 über den Code forestier, Service public de Wallonie
  2. Erlass der Wallonischen Regierung vom 27. Mai 2009 zur Ausführung des Code forestier
  3. Bivouacs et boucles Escapardenne, Parc naturel des deux Ourthes
  4. Kamperen en bivakzones, Agentschap voor Natuur en Bos (Flandern)
  5. Paalkamperen, Nationaal Park Hoge Kempen

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